Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Immobilienrecht. Wir entwerfen und beurkunden für Sie Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungseigentum, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Anlageimmobilien für gewerbliche Investoren, bis hin zu komplexen Portfoliotransaktionen im gesamten Bundesgebiet. Dabei betreuen wir Sie während der Transaktion gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Finanzämtern und sonstigen Behörden. Planen Sie die Übertragung von Immobilien im privaten oder betrieblichen Bereich? Wir werden für Sie auch bei Schenkungsverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder bei Unternehmensnachfolgen tätig. Ferner verfügen wir über viel Erfahrung im Bereich der Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum und bei Bauträgerverträgen.